Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden.
(Notfallhalteposition)
Eine Selbstrettung für Personen im Rollstuhl ist somit nicht
möglich
Derzeitige Lösungsansätze:
Dieses Problem der Selbstrettung wird seit vielen Jahren
laufend behandelt in:
Behindertenrettungswege – Verordnung –BehRettVOvon 1995 bis
2000
Verordnung über die Evakuierung von Rollstuhlbenutzern
–EvakVOab 2000
Behindertengleichstellungsgesetz –BGG
Richtlinie Sicherheitsaufzüge (barrierefreie Rettungswege) von
Sept. 2013
Ich habe von 2014 bis 2016 berufsbegleitend das Fernstudium
"Master Facility Management" an der FH
Wismar absolviert.
Im Zuge einer Studienarbeit zum Thema "Bewertung und Analyse
der Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden" habe ich die
Handelsakademie Oberndorf
bewertet und dabei festgestellt, dass im Bereich der
Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen (im
Rollstuhl) bis dato keine Selbstrettungsmöglichkeit aus den
oberen Geschossen gab bzw. gibt.
In dieser Causa sind Wartezonen, Evakuierungsstühle,
Evakuierungsmatratzen usw. der aktuelle Stand der
Technik.
Kurz nach dieser Gebäude-Bewertung in Bezug auf
Barrierefreiheit ist mir dann beim Klettern mit meinen Kids die
Idee von einem Selbstrettungslift mit Hilfe von
"Selbstsicherungsgeräten", wie diese eben auch in Kletterhallen
Verwendung finden, eingefallen!
Daraus entstand die Idee, das Modell und letztendlich sogar ein Prototyp vom "Nobis Selbstrettungslift".