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weil Selbstrettung nicht selbstverständlich ist

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Das Problem

ausgewiesene Wartepositionen

Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. (Notfallhalteposition)

Eine Selbstrettung für Personen im Rollstuhl ist somit nicht möglich

Derzeitige Lösungsansätze:

  • Evakuierungs-Stühle
  • Evakuierungs-Matratzen
  • Evakuierungs-Tücher
  • ausgewiesene und gekennzeichnete Wartepositionen

Dieses Problem der Selbstrettung wird seit vielen Jahren laufend behandelt in:

Behindertenrettungswege – Verordnung –BehRettVOvon 1995 bis 2000
Verordnung über die Evakuierung von Rollstuhlbenutzern –EvakVOab 2000
Behindertengleichstellungsgesetz –BGG
Richtlinie Sicherheitsaufzüge (barrierefreie Rettungswege) von Sept. 2013

Der Selbstretter

Selbstgebauter Prototyp auf Basis eines Baustellenaufzugs

Das Projekt

Ich habe von 2014 bis 2016 berufsbegleitend das Fernstudium "Master Facility Management" an der FH Wismar absolviert.

Im Zuge einer Studienarbeit zum Thema "Bewertung und Analyse der Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden" habe ich die Handelsakademie Oberndorf bewertet und dabei festgestellt, dass  im Bereich der Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen (im Rollstuhl) bis dato keine Selbstrettungsmöglichkeit aus den oberen Geschossen gab bzw. gibt.

In dieser Causa sind Wartezonen, Evakuierungsstühle, Evakuierungsmatratzen usw. der aktuelle Stand der Technik.

Kurz nach dieser Gebäude-Bewertung in Bezug auf Barrierefreiheit ist mir dann beim Klettern mit meinen Kids die Idee von einem Selbstrettungslift mit Hilfe von "Selbstsicherungsgeräten", wie diese eben auch in Kletterhallen Verwendung finden, eingefallen!

Daraus entstand die Idee, das Modell und letztendlich sogar ein Prototyp vom "Nobis Selbstrettungslift".